AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Die folgenden AGB gelten zwischen dem Mieter eines Fahrrades oder mehrerer Fahrräder und/oder Zubehör sowie dem Vermieter, die Firma TRAVANTO Travel GmbH & Co. KG (Travanto) ist am Vertrag als Vermittler beteiligt.
2. Vertragsschluss, Bezahlung, Kaution
2.1. Vertragsschluss: Travanto ermöglicht dem Mieter eine unmittelbare Onlinebuchung von Fahrrädern. Travanto tritt als bevollmächtigter Vertreter und nicht selbst als Vermieter auf. Hierzu hat der Vermieter Travanto bevollmächtigt über das Onlinebuchungssystem eine Willenserklärung mit Bindungswirkung für den Vermieter gerichtet auf Abschluss eines Fahrrad-Mietvertrages mit einem beliebigen Mieter/Gast abgeben zu dürfen. Der Vertrag kommt mittels Onlinebuchung unmittelbar zwischen Vermieter und Gast zustande. Vermieter ist die Firma Radverleih Taubertal, Julius-Echter-Straße 12, 97922 Lauda-Königshofen. Der Mieter erlaubt Travanto das vom Mieter auf Abschluss eines Mietvertrages gerichtete Angebot an den Vermieter des vom Mieter ausgesuchten Fahrrades weiterreichen zu dürfen.
Der Mietvertrag für die ausgewählten Fahrräder kommt für den gewählten Zeitraum zum angegeben Preis und den in der Präsentation angegebenen Ausstattungsmerkmalen dadurch zustande, dass der Mieter eine Buchungsbestätigung/Zahlungsbestätigung von Travanto auf elektronischem Wege erhält.
2.2. Bezahlung: Die Bezahlung erfolgt per Kreditkarte (Visa-, Mastercard), per Lastschrifteinzug vom Bankkonto, per Paypal, per Sofortüberweisung oder per Barzahlung bei Abholung des/der Fahrräder. In Fällen der Sofort-Zahlung wird der Betrag aufgrund technischer Vorgaben der Kreditkarteninstitute auch dann binnen 7 Tage nach der Buchung dem Konto des Mieters belastet, wenn die Fahrradbuchung fern in der Zukunft liegt. Es ist wegen der von den Banken erhobenen Kosten dem Kunden untersagt, Lastschriften zurückzubuchen, soweit Travanto nicht zuvor benachrichtigt und Gelegenheit gegeben wurde einen unberechtigt eingezogenen Betrag binnen 5 Tagen per Rücküberweisung zu erstatten. Die Kosten einer Rückbuchung trägt bei Verletzung dieser Pflicht der Mieter.
Travanto und der Vermieter behalten sich vor, Buchungen bei denen der Mieter schuldhaft eine Zahlung nicht innerhalb von 2 Tagen durchführt abzulehnen und zu stornieren.
2.3. Geschuldetes Fahrrad: Der Mieter hat keinen Anspruch auf ein bestimmtes Fahrrad mit einer bestimmten Ausstattung oder Farbe, sondern mietet immer nur ein beliebiges Fahrrad aus einer Kategorie (z.B. ein beliebiges MTB mit 24 Gang-Schaltung aus der Kategorie „MTB 24 Gang“). Der Vermieter ist berechtigt, das Fahrrad der gemieteten Kategorie durch ein Fahrrad aus einer höherwertigen Kategorie zu ersetzen.
3. Stornierung
Die Stornierung der Fahrradbuchung ist bis zu 3 Tage vor der gebuchten Übergabe kostenfrei möglich, bei weniger als 3 Tagen aber mehr als 24 Stunden werden 30% fällig. Bei einer Stornierung, die weniger als 24 Stunden vor der geplanten Übergabe erfolgt, beträgt die Stornogebühr 70% des Mietpreises, da in aller Regel keine so kurzfristige Neuvermietung möglich ist. Bei Nichtabholung werden 90% des Mietpreises fällig.
Dies gilt auch in Fällen, in denen Barzahlung vor Ort beim Vermieter vereinbart wurde. Es steht dem Mieter frei nachzuweisen, dass ein geringerer oder gar kein Schaden aufgrund der Stornierung entstanden ist.
4. Mietdauer, Übergabe, Rückgabe
4.1. Mietdauer: Die Mietdauer richtet sich nach dem im Vertrag vereinbarten Zeitraum. Ein Kalendertag ist immer ein Miettag, egal wie viele Stunden das Fahrrad von einem Kalendertag gemietet wurde. Die Überschreitung der bei Vertragsschluss angegeben Mietzeit um mehr als 30 Minuten ist verboten.
4.2. Übergabe und Rückgabe ohne Hol- und Bringservice: Die Übergabe erfolgt an der bei der Buchung ausgewählten Anmietstation zur in der Buchung ausgewählten Uhrzeit des Miettages. Die Übergabe erfolgt nur gegen Vorlage eines Personalausweises. Die Rückgabe erfolgt am Ort der Übergabe. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrrad bei Ablauf der Mietzeit bis zur bei der Buchung vereinbarten Uhrzeit zurückzugeben.
4.3. Übergabe und Rückgabe mit Hol- und Bringservice: Die Übergabe und Rückgabe erfolgt nach Absprache mit dem Vermieter unter Tel. 0175-4488446 an einem Ort innerhalb des jeweiligen Liefergebietes nach Wunsch des Mieters und entsprechend der Konditionen des Vermieters. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrrad bei Ablauf der Mietzeit in einem sauberen, vermietungsfähigen Zustand an diesem Ort zu übergeben.
5. Pflichten des Mieters
5.1. Umgang mit den Mietobjekten: Der Mieter ist verpflichtet, mit den Fahrrädern und sonstigem Zubehör sorgfältig und im Rahmen der üblichen Nutzung umzugehen. Der Mieter ist verpflichtet, sich an die StVO zu halten und nicht freihändig zu fahren. Es ist dem Mieter untersagt, Umbauten oder andere Eingriffe am Fahrrad vorzunehmen.
5.2. Diebstahlsicherung: Der Mieter hat das Fahrrad bei nicht Gebrauch ordnungsgemäß an einen fest verankerten Gegenstand anzuschließen. Sollte dies nicht möglich sein hat er für eine andere sichere Verwahrung zu sorgen.
5.3. Nutzungsverbote: Die Nutzung ist insbesondere für folgende Fälle untersagt:
• Nutzung durch Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren ohne Begleitung von Erwachsenen;
• zur Weitervermietung;
• zur Teilnahme an Rennveranstaltungen und dergleichen;
• zur Beförderung von weiteren Personen, insbesondere Kindern ohne entsprechenden Kindersitz;
• zum Transport von Gegenständen mit einem Gewicht von mehr als 20 kg;
• die Nutzung unter Drogen- oder Alkoholeinfluss.
Haftung des Mieters, Kasko-Versicherung
6.1. Diebstahl/Beschädigung/Verlust: Der Mieter haftet für Diebstahl und Beschädigungen am Fahrrad, soweit ihn auch nur leichte Fahrlässigkeit trifft. Aktuell können wir Ihnen leider keine Versicherung der Fahrräder oder des Zubehörs anbieten.
6.2. Bußgelder/Strafen: Der Mieter haftet für alle im Zusammenhang mit seiner Nutzung des Fahrrades erhobenen Bußgelder und Strafen. Dies gilt auch und besonders für solche, für die der Vermieter in Anspruch genommen wird.
6.3. Schäden an Rechtsgütern Dritter: Für alle Schäden an Rechtsgütern Dritter tritt die Haftpflichtversicherung des Mieters oder dieser selbst ein.
7. Haftung Travanto/Vermieter
7.1. Travanto: Jegliche Haftung von Travanto wegen der Verletzung ihrer vertraglich geregelten Pflichten ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit einschließlich von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der Vertreter und Erfüllungsgehilfen beschränkt. Nur für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und bei einer zwingenden Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz haftet Travanto auch bei leichter Fahrlässigkeit. In diesem Fall ist die Haftung dem Umfang nach auf den Ersatz der vertragstypisch vorhersehbaren Schäden begrenzt.
7.2. Vermieter: Der Vermieter haftet im Zusammenhang mit diesen Verträgen in gleichem Umfang wie Travanto.
8. Verschleißschäden, Reparaturen
Beim Auftreten von Schäden ist zwecks Durchführung der Vermieter unter Tel. 0175-4488446 sofort zu benachrichtigen. Die Haftung des Vermieters für nicht vorhersehbare und entfernt liegende Schäden ist mit Ausnahme von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit durch den Schaden nicht eine Körperverletzung des Mieters verursacht wird.
9. Verhalten bei Unfall
Der Vermieter ist bei jeder Beschädigung am Fahrrad sofort telefonisch unter Tel. 0175-4488446 zu benachrichtigen. Anschließend ist dem Vermieter eine wahrheitsgemäße schriftliche Darstellung über den Unfallverlauf zu geben. Der Mieter oder dessen Fahrer sind verpflichtet, die Personendaten und Anschriften aller Unfallbeteiligten und Zeugen, ferner Zeit, Ort und Straße des Unfallgeschehens sowie die amtlichen Kennzeichen der am Unfall beteiligten Fahrräder festzuhalten. Bei Unfällen mit einem geschätzten Schaden von über 200,- Euro, Unfällen an denen andere Verkehrsteilnehmer beteiligt sind und Unfällen mit Personenschaden ist immer die Polizei hinzuzuziehen.
10. Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB gegen zwingendes Recht verstoßen oder aus sonstigen Gründen unwirksam sein, so gelten dennoch die übrigen Bestimmungen als vereinbart. Anstelle der unwirksamen Bestimmung(en) verpflichten sich die Vertragspartner, jene gesetzlich zulässige Bestimmung als wirksam vereinbart zu betrachten, die nach ihrem wirtschaftlichen Gehalt der ursprünglich vereinbarten Bestimmung am nächsten kommen. Nebenabreden, Ergänzungen oder Änderungen dieser Bedingungen sind nur in Schriftform gültig. Dies gilt auch für die Schriftformerfordernis.